Stand: 30. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Studio Belvedere by Kierner Creates e.U.
Landstraßer Gürtel 23/5, 1030 Wien
Nachfolgend bezeichnet als „Betreiberin“
I. Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich & Hausordnung)
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Kierner Creates e.U., nachfolgend Betreiberin genannt, und den Vertragspartnerinnen i.e. Arbeitsplatznutzenden oder Veranstaltenden. Sie gelten für: die Nutzung von Arbeitsplätzen (Coworking), sowie für die Nutzung der Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen & Workshops im Studio der Betreiberin. Dies ist den jeweiligen Unterpunkten zu entnehmen. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Anerkannt, außer schriftlich vereinbart. Die AGB von Unternehmen als Einmieter sowie andere abweichende Regelungen der Arbeitsplatzmieter werden ausgeschlossen. Sonstige ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und können ausschließlich einvernehmlich vereinbart werden.
§ 2 Hausordnung & Verhalten
Die Vertragspartnerin/Veranstalterin verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder essentielle Vertragspflichten (rechtzeitige Zahlung etc), behält sich der Betreiber das Recht vor, den Zutritt zu den Räumlichkeiten bis zur Begleichung der Schulden; Verhaltensänderungen etc, zu verweigern und erst nach Begleichung wieder frei zu geben. Zeitspannen, die durch einen solchen Umstand zu nicht nutzbaren Räumlichkeiten geführt haben, gehen zu Lasten der Vertragspartnerinnen. Ein vorzeitiges Ende der Vertragslaufzeit kann durch die Betreiberin im Einzelfall verhängt werden. In einem solchen Falle ist die Betreiberin berechtigt, eine fiktive einmonatige Kündigungsfrist anzusetzen und alle bis zum Ende der neuen Laufzeit anfallenden Kosten und Gebühren zu verrechnen.
Verhalten: Die Vertragspartnerinnen verpflichten sich im Umgang mit der Betreiberin, den Mitnutzerinnen und für die Nutzung der Räumlichkeiten zu einem wertschätzenden und respektvollen Umgang und zur Reinlichkeit. Bei Verstoß gegen diese Verhaltens regeln, welche in den Hausregeln detailliert ausformuliert sind und einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden, führt zu oben beschriebener möglicher vorzeitiger Kündigung durch die Betreiberin oder Zutrittseinschränkung.
II. Co-Working & Open-Desk-Nutzung
§ 3 Vertragsschluss & Arbeits-Einheiten
Der Vertrag zur Nutzung eines Coworking-Arbeitsplatzes kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Buchung, Zusendung des Vertrages und des Zutrittscodes oder grundsätzliche Zugänglichmachung der Räumlichkeiten durch die Betreiberin zustande.
Die Nutzung erfolgt im Rahmen eines Open-Desk-Prinzips in fest gebuchten Zeit- Einheiten:
- Vormittags-Slot: 08:00 – 13:00 Uhr
- Nachmittags-Slot: 13:00 – 18:00 Uhr
Es besteht kein Anspruch auf einen spezifischen, fest zugewiesenen Schreibtisch innerhalb des Open-Desk-Bereichs.
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Studios ist durch den digitalen Schlüssel auf die gebuchten Zeiten beschränkt, es besteht kein Anspruch auf Raumnutzung außerhalb dieser Zeiten.
§ 4 Entgelt & Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der gebuchten Einheiten erfolgt monatlich im Voraus.
Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Einheiten sowie der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Zahlung ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig und muss bis spätestens den Fünften des Monats am Konto der Betreiberin einlangen.
Wird die die Zahlungsvereinbarung nicht erfüllt, behält sich die Betreiberin das Recht vor, den Zutritt zu den Räumlichkeiten bis zur Begleichung der Schulden; Verhaltensänderungen etc, zu verweigern und erst nach Begleichung wieder frei zu geben. Zeitspannen, die durch einen solchen Umstand zu nicht nutzbaren Räumlichkeiten geführt haben, gehen zu Lasten der Vertragspartnerinnen. Ein vorzeitiges Ende der Vertragslaufzeit kann durch die Betreiberin im Einzelfall verhängt werden. In einem solchen Falle ist die Betreiberin berechtigt, eine fiktive einmonatige Kündigungsfrist anzusetzen und alle bis zum Ende der neuen Laufzeit anfallenden Kosten und Gebühren zu verrechnen. (digitales Zutrittsystem).
§ 5 Laufzeit & Kündigung – Rechnungslegung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif (z. B. monatlich kündbar, 3, 6 oder 12 Monate Bindung). Und beginnt mit dem auf die Vertragsunterzeichnung folgenden Monatsersten. Sollte die Vertragsunterzeichnung in die ersten fünf Kalendertage des Monats fallen, so kann die Nutzung sofort beginnen unter Begleichung der vollen vereinbarten Monatspauschale.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen fristgerecht bei folgender Mailadresse einlangen: kündigung@kierner-creates.com. Alle anderen Arten der Kündigung werden ausgeschlossen.
Verträge mit monatlicher Kündbarkeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich via Mail gekündigt werden.
Verträge mit fester Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf automatisch. Bei ausbleibender Kündigung oder nicht erfolgtem Paketwechsel um denselben Zeitraum, der ursprünglich vereinbart wurde. In einem solchen Fall wird wiederum eine neue Dauerrechnung als Basis für die monatlichen Zahlungen ausgestellt und übersandt. Alle Rechnungen werden auf elektronischem Wege an die bekannt gegebene Mailadresse versandt.
Das Recht der Betreiberin zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, Verstoß gegen die Hausordnung) bleibt unberührt.
Die Nutzung der Studioadresse als offizielle Firmenadresse oder Zustelladresse bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist kostenpflichtig.
III. Zusatzleistung: Geschäftsadresse / Firmensitz
§ 6 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
Wird diese Leistung in Anspruch genommen, gewährt der Betreiber dem Nutzer das Recht, die Adresse des Studios (Landstraßer Gürtel 23/4, 1030 Wien) als offizielle Geschäftsadresse, Firmenadresse sowie als Zustelladresse für behördliche und geschäftliche Post zu nutzen. Hierbei ist verpflichtend für die gesamte Vertragslaufzeit ein entsprechender Nachsendeauftrag einzurichten und aktuell zu halten.
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzer verpflichtet, die Adresse unverzüglich bei allen Behörden, Registern und Impressumsangaben austragen zu lassen.
Das Anbringen eines eigenen Firmen- oder Namensschildes im Außenbereich oder im Foyer nicht gestattet. Der Firmenname wird von der Betreiberin selbst im Foyer neben den Postkästen angeführt und aktuell gehalten.
Die Vereinbarung über die Geschäftsadresse begründet kein Mietverhältnis über feste Räumlichkeiten und keinen Anspruch auf exklusive Nutzung von Arbeitsplätzen.
Die Anmeldung der Geschäftsadresse kann nach vertraglicher Vereinbarung und nach Einlangen der Kaution und ersten Monatszahlung im Außenverhältnis vorgenommen werden. Vorzeitige Anmeldungen sind unzulässig und können zu Schadenersatzansprüchen der Betreiberin führen. Die Nutzung der Geschäftsadresse ist für den laufenden Monat nur möglich, wenn dieser voll bezahlt wird, unabhängig vom Startdatum. Sonst gilt immer der nächstfolgende Monatserste als vereinbartes Startdatum, ab diesem die Geschäftsadresse im Außen, gegenüber Dritten, Behörden und für Impressi genutzt werden kann.
§ 7 Postbearbeitung & Zustellung
Die Betreiberin nimmt für den Nutzer keine Postsendungen (Briefe, Einschreiben) zu keiner Zeit entgegen.
Die Vertragspartnerin übernimmt die volle Verantwortung für die Nachsendung der eigenen Poststücke, eigenverantwortlich und vollumfänglich. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schriftstücke die trotz aufrechten Nachsendeauftrages einer versuchten Zustellung unterzogen werden, aufgrund eines fehlenden Nachsendeauftrages zugestellt werden sollten, insbesondere nicht für Fristversäumnisse etc, die aus solchen Zustellversuchen, Zustellungen oder Hinterlegungen resultieren.
§ 8 Pflichten des Nutzers & Gewerberechtliche Bestimmungen
Der Nutzer ist verpflichtet, der Betreiberin bei Vertragsschluss einen gültigen Lichtbildausweis sowie – falls vorhanden – einen aktuellen Firmenbuchauszug bzw. die Gewerbeanmeldung vorzulegen und Änderungen unverzüglich, spätestens aber 5 Werktage nach Änderung, der Betreiberin bekannt zu geben und gegebenenfalls die neuen Urkunden vorzulegen bzw. in Kopie zu übersenden.
Der Nutzer garantiert, dass die Adresse für gesetzlich zulässige Geschäftszwecke genutzt wird und keine rechtswidrigen, unethischen oder sittenwidrigen Handlungen unter der Adresse durchgeführt oder beworben werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber Adressänderungen, Änderungen der Vertretungsverhältnisse sowie Änderungen der Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) unverzüglich mitzuteilen. Spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen.
§ 9 Entgelt, Kaution & Fälligkeit
Das Nutzungsentgelt für die Geschäftsadresse wird monatlich im Voraus berechnet und ist jeweils zum 1. eines jeden Kalendermonats fällig.
Bei Vertragsschluss ist eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 2 Monatspauschalen zu hinterlegen. Die Betreiberin ist berechtigt, sich im Falle von Zahlungsrückständen oder Nachsendekosten aus dieser Kaution zu bedienen.
Bei Vertragsende nach Kündigung überweist die Betreiberin die erlegte Kaution entweder direkt und ohne Abzüge unverzinst zurück oder aber kann, nach erfolgter Vereinbarung, den ganzen oder einen Teil des letzten Entgeltes damit gegenverrechnen.
§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung & Austragungspflicht
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich, per Mail gekündigt werden. Pflicht zur Austragung: Nach Beendigung des Vertrages ist der Nutzer verpflichtet, die Adresse des Betreibers unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen):
- aus allen behördlichen Registern (Firmenbuch, Gewerberegister, Finanzamt, Sozialversicherung etc.) austragen zu lassen bzw. durch eine neue Adresse zu ersetzen.
- von sämtlichen Webseiten, Impressum-Angaben, Briefköpfen, Visitenkarten und Google-My-Business-Einträgen zu entfernen.
Nach Vertragsende ist die Betreiberin berechtigt, eingehende Post für den Nutzer mit dem Vermerk „Empfänger verzogen / Annahme verweigert“ an den Absender zurückzusenden.
§ 11 Vertragsstrafe & Nachbearbeitungsgebühr
Kommt der Nutzer seiner Austragungspflicht trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 2 Monatspauschalen zu verlangen und hierzu vorab die Kaution einzubehalten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche stellen Schadenersatzansprüche der Betreiberin dar.
Eine solche Verletzung der Vertragspflichten stellen alle pflichtwidrigen Nutzungen, Handlungen und Unterlassungen dar, die dem Zweck und Inhalt dieses Geschäftes widersprechen.bis zur vollständigen Löschung/Umsetzung der Adresse zu verlangen.
Die Betreiberin behält sich das Recht vor, bei Untätigbleiben der Vertragspartnerin behördliche Stellen (z. B. Finanzamt, Gewerbebehörde, Firmenbuchgericht) darüber zu informieren, dass unter dieser Adresse kein Firmensitz mehr besteht. Der dadurch entstandene Aufwand wird, soweit möglich, mit der erlegten Kaution gegengerechnet. Basis ist ein Stundensatz in der Höhe von € 120,-
§ 12 Haftung & Freistellung
Der Nutzer stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden, Kunden oder Geschäftspartnern des Nutzers) frei, die aus der Nutzung der Adresse oder der Geschäftstätigkeit des Nutzers unter dieser Adresse entstehen.
IV. Nutzung für Workshops, Vorträge & Abend-Events
§ 13 Buchung & Vertragsabschluss für Events
Räumlichkeiten für Abendveranstaltungen, Vorträge & Workshops werden, wenn nicht anders vereinbart, exklusiv vergeben. Es finden in diesem Falle keine anderen Veranstaltungen in Einzelräumen parallel statt und sind auch nicht für das Co-Working nutzbar.
Für Buchungen der Räumlichkeiten muss bei der Betreiberin angefragt werden und es wird ein entsprechendes Angebot ausgestellt. Die Annahme dieses Angebotes verpflichtet zur Zahlung. Die Räumlichkeiten sind erst mit Zahlungseingang fix gebucht und reserviert. Bei Nichteinlangen der Zahlung innerhalb von 2 Wochen, wird der reservierte Termin wieder frei und kann anderweitig vergeben werden ohne Schadenersatzansprüche auszulösen.
Der Rechnungsbetrag richtet sich nach dem gebuchten Umfang.
§ 14 Rolle des Veranstalters & Bewerbung
Der Nutzer ist alleiniger Veranstalter des Workshops / Events. Er trägt die volle rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für die Durchführung.
Die Betreiberin stellt ausschließlich die Räumlichkeiten und die vereinbarte Infrastruktur zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Betreiberin Marketingmaßnahmen, Ticketverkauf, Catering oder Teilnehmerbetreuung übernimmt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Veranstalterin leistet für das saubere und ordentliche Hinterlassen der Räumlichkeiten Gewähr. Alle Rückstände von der Veranstaltung sind fachgerecht zu entsorgen, widrigenfalls word eine erhöhte Reinigungspauschale in Höhe des tatsächlich angelaufenen Aufwandes verrechnet. Die entsprechenden Verhaltensregeln sind in Form von Hausregeln dieser Vereinbarung beigefügt und stellen einen implizierenden Bestandteil der vorliegenden AGB und somit Vetragspflichten dar.
§ 15 Rücktritt & Stornobedingungen (Veranstaltungen)
Tritt der Veranstalter von der gebuchten Raumnutzung zurück, werden folgende Stornogebühren auf die vereinbarten Kosten fällig:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung.
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Miete.
- Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Miete.
V. Haftung & Schlussbestimmungen
§ 16 Haftung
Die Betreiberin haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Arbeitsmitteln oder Wertsachen der Nutzer/Veranstalter/Teilnehmer im Studio übernimmt die Betreiberin keine Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Räumlichkeiten auch von weiteren Personen genutzt werden. Das Einbringen jedweder Gegenstände und Dokumente erfolgt daher auf eigene Gefahr.
Der Nutzer bzw. Veranstalter haftet für alle durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Gäste/ Teilnehmer verursachten Schäden an den Räumlichkeiten, den Möbeln, dem Inventar und der Infrastruktur des Studios.
Die Benutzung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Im Falle von Unfällen haftet der Betreiber nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 10/2026, Wien
